Der Weg zu Soziotherapie sieht im Allgemeinen so aus:
- Ihr Alltag ist durcheinander geraten.
- Sie suchen eine*n Ärztin*Arzt oder Psychotherapeut*in auf.
- Eine psychiatrische Diagnose liegt bereits vor oder
die Abklärung einer Diagnose wird ärztlich empfohlen.
- Ihr*e Ärztin*Arzt/Psychotherapeut*in sieht Bedarf
und schreibt eine Verordnung für Soziotherapie.
- Sie sprechen mich an. (siehe Kontakt)
- Zusammen legen wir Ihrer Krankenkasse einen Antrag mit der Verordnung und einem Betreuungsplan zur Genehmigung vor und beginnen ...
Wer genau kann Ihnen Soziotherapie verordnen und
für wie lange?
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Hausarzt*ärztin
Ihr Hausarzt*ärztin kann Ihnen zur Unterstützung max. 5 Stunden meiner Hilfe verordnen ohne vorherige Kostenzusage der Krankenversicherung.
Facharzt*ärztin für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie/
Institutsambulanz
Eine Probeverordnung über zunächst 5 Stunden und nachfolgende Verordnungen über weitere Stunden sind möglich. Insgesamt können max.120 Stunden innerhalb von drei Jahren verschrieben werden.
Im Rahmen der Entlassung aus einer Klinik oder
medizinischen Rehabilitationseinrichtung
Krankenhäuser dürfen im Rahmen des Entlassmanagements Soziotherapie für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen verordnen, wenn Sie die Unterstützung im häuslichen Umfeld nach der Klinik benötigen oder damit eine frühzeitige Entlassung ermöglicht werden kann.
Psychologische/Ärztliche Psychotherapeut*innen
Zu Beginn der soziotherapeutischen Betreuung können 5 Probestunden verordnet werden. Nachfolgende Verordnungen über weitere Stunden sind möglich. Jede Verordnung kann max. 30 Stunden umfassen. Bei Bedarf kann sie drei Mal verlängert werden bis zu einer Maximalstundenzahl von 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren.