Voraussetzungen für die Verordnung von Soziotherapie
Bei der Indikationsstellung für Soziotherapie ist die
Diagnose und der Schweregrad der Beeinträchtigung bei gleichzeitig bestehender ambulanter Therapiefähigkeit zu beurteilen. Ein Mindestmaß an Belastbarkeit, Motivation und Kommunikations- und Absprachefähigkeit sollte gegeben sein.
Im Folgenden finden Sie Ausführungen aus den
Soziotherapie-Richtlinie des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu
Diagnosespektrum, Fähigkeitseinschränkungen, GAF und Verordnungsberechtigung.
aus: KBV Praxiswissen Soziotherapie S. 5f
DIAGNOSENSPEKTRUM
Die Regelversorgung mit Soziotherapie richtet sich an Patient*innen mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen aus:
- dem schizophrenen Formenkreis (ICD-10-Abschnitt F20–20.6, F21, F22, F24, F25) oder
- der Gruppe der affektiven Störungen mit psychotischen Symptomen (ICD-10-Abschnitt F31.5, F32.3, F33.3).
Bei Diagnosen der Regelversorgung ist eine Soziotherapie bei einer ernsthaften Beeinträchtigung des*r Patient*in indiziert:
Der Orientierungswert auf der GAF-Skala (s.u.) liegt bei 40 und darf nicht über 50 gehen.
In begründeten Einzelfällen kann Soziotherapie auch verordnet werden bei Patient*innen mit Diagnosen aus:
- dem gesamten ICD-10-Kapitel für Psychische und Verhaltensstörungen (F00 bis F99).Bei diesen Diagnosen muss eine starke Beeinträchtigung des*r Patient*in vorliegen: Der GAF-Wert liegt bei kleiner/gleich 40.
Besondere Voraussetzungen, von denen mindestens eine neben der Diagnose und dem GAF-Wert zutreffen muss, damit Soziotherapie im begründeten Einzelfall verordnet werden darf, sind z.B.:
- Eine relevante Co-Morbidität: psychiatrische Erkrankung wie Persönlichkeitsstörung oder Abhängigkeitserkrankung, somatische Beschwerden wie Mobilitätseinschränkungen oder chronische Schmerzerkrankung
- Stark eingeschränkte Fähigkeit bei Planung, Strukturierung und Umsetzung von Alltagsaufgaben
- Eingeschränkte Fähigkeit zur selbstständigen Inanspruchnahme und Koordination ärztlicher/psychotherapeutischer und verordneter Leistungen
- Stark eingeschränkte Wegefähigkeit (Mobilität)
Fähigkeitseinschränkungen
- Antrieb, Ausdauer und Belastbarkeit sind gestört. Das Tun verliert die Struktur. Planerisches Denken und Handeln sowie der
Bezug zur Realität sind verändert. - Kontakt- und Kritikfähigkeit sowie die Fähigkeit, Konflikte zu lösen,
sind eingeschränkt. - Kognitive Fähigkeiten, wie Konzentration und Merkfähigkeit, können ebenso beeinträchtigt sein wie die Lernleistung oder das
problemlösende Denken. - Krankheitsbedingt ist der Zugang zur eigenen Krankheitssymptomatik verstellt. Das Erkennen von Konfliktsituationen und Krisen fällt schwer.
GAF - Global Assessment of Functioning
Die GAF dient als diagnostisches Screening in Form eines Expertenratings. Dieses orientiert sich an einer Skala zum psychosozialen Funktionsniveau eines Patienten, unabhängig von dessen kulturellen Hintergrund sowie dem Schweregrad seiner Symptomatik.
GAF-Wert: 50-41
Ernste Symptome (z. B Suizidgedanken, schwere Zwangsrituale) oder
Eine Beeinträchtigung der sozialen, beruflichen und schulischen Leistungsfähigkeit (z. B. fehlende Kontakte; wiederholter Verlust des Arbeitsplatzes)
GAF-Wert: 40-31
Einige Beeinträchtigungen in der Realitätskontrolle oder der Kommunikation oder
Starke Beeinträchtigung in mehreren Bereichen, z B. Arbeit oder Schule, familiäre Beziehungen, Urteilsvermögen, Denken oder Stimmung
Wichtig!
Zur Verordnung von Soziotherapie benötigen Zuweiser*innen eine ergänzende Verordnungsberechtigung für Soziotherapie, die bei ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung beantragt werden kann.
Gerne bin ich Ihnen bei Fragen dazu behilflich.
Kontakt- und Antraglink finden Sie unten.
Ausnahme:
Die Verordnung von max. 5 Stunden Soziotherapie durch Hausärzt*innen zum Zwecke der Motivierung und Begleitung des/r Patient*in zu einer fachärztlichen oder psychotherapeutischen Abklärung ist ohne diese ergänzende
Berechtigung möglich.